Historische Typisierung – wichtiger denn je!
Bei den zahlreichen Veranstaltungen im letzten Jahr hörte ich oft die Frage „und wie geht das mit dem roten Pickerl“? Da gibt es dann Statements wie „brauch´ma´nicht“, „da müssen´s ein Fahrtenbuch führen“, „Pickerl nur alle zwei Jahre“ oder „das geht nur mit einem Gutachten“.
Also, so meine ich, Grund genug, das Thema wieder einmal zu beleuchten. Zuerst das „wozu dient es“: formell geht es um den Eintrag „historisch“ in den Fahrzeugpapieren (Typenschein oder Einzelgenehmigung). Solange ein Fahrzeug „normal“ zugelassen ist, zählt es ungeachtet des Fahrzeugalters als gewöhnliches Gebrauchsfahrzeug und nicht als historisches Fahrzeug. Besonders wichtig ist diese Unterscheidung überall dort, wo es Fahreinschränkungen z.B. aus Umweltschutzgründen gibt. Alle Ausnahmen, die für historische Fahrzeuge gelten, kommen nicht zur Anwendung, wenn das eigene Fahrzeug zwar entsprechend „alt“ ist, aber nicht den Eintrag „historisch“ aufweist. Nur dann ist es erhaltenswürdiges Kulturgut und unterliegt den besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Das wird zukünftig wohl immer wichtiger werden!
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